Gießen | Die Nervenschlacht und das harte Urteil im Feldbefreiungsprozess waren für die Gießener Justiz offenbar erstmal genug. Auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft wurde jetzt ein weiteres, über Jahre intensiv betriebenes Verfahren gegen den gleichen Aktivisten sang- und klanglos eingestellt. Es ging um justizkritische Graffities, doch spektakulär war vor allem der Prozess mit schlechten Videobildern, illegaler Kameraüberwachung, selbstgebastelten Fußabdrücken usw. Dieses absurde Schauspiel wird sich nun nicht noch einmal wiederholen.
Die Vorgeschichte ist bereits lang. In den frühen Morgenstunden des 3.12.2003 wurden Amtsgericht und Staatsanwaltschaft mit justizkritische Graffitis verändert. Das gefiel der Staatsgewalt nicht - und so lief eine für einfache Sachbeschädigung ungewöhnlich umfangreiches Ermittlungsarbeit ein. 41 BeamtInnen beteiligen sich an Spurensuche, DNA-Analysen, Farb- und Werkzeuggutachten usw. Drei Jahre später, im Herbst 2006 ging es dann am Amtsgericht Gießen in die 1. Instanz. Die eigentliche Tat wurde kaum diskutieren. Höhepunkte waren unzählige falsche Verdächtigungen, erfundene und von der
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Polizei selbst gebastelte Beweismittel wie Gipsabdrücke von Fußspuren sowie eine beeindruckende, aber aufgeflogene Verfahrensmanipulation seitens Polizei- und Gerichtsangehöriger. Allein mit der Verfolgung der ganzen Rechtsbrüche und Straftaten durch ZeugInnen und weitere Personen aus den Repressionsapparaten hätte sich die Staatsanwaltschaft jahrelang beschäftigen können - doch alle Verfahren wegen Beweismittelfälschung, Falschaussage usw. wurden eingestellt. Für den durch die zahlreichen erfundenen Beweismittel vermeintlich überführten Täter forderte die Staatsanwaltschaft dann aber Härte: 6 Monate Haft ohne Bewährung sollte es geben. 140 Tagessätze wurden es bei der Urteilsverkündung am 20.11.2006. Der Betroffene legte Berufung ein – doch drei weitere Jahre später hat die Staatsanwaltschaft plötzlich kein Interesse mehr. Das Verfahren wurde eingestellt - ganz ohne Strafe.
„Die Justiz hat Angst vor einer zweiten Instanz“, bewertet der damalige Angeklagte Jörg Bergstedt den Rückzieher der Gießener Ankläger: „Die wissen, dass gefälscht und gelogen wurde – und wir die Beweise dafür haben.“ Mit der Einstellung würde ein weiterer peinlicher Prozess vermieden: „Ich werde am Ende zwar immer hart verurteilt – auch weil ich in den Prozessen
lauter Ungereimtheiten, Fälschungen und Lügen entlarve. Aber der Weg bis zum Urteil ist für die Damen und Herren in Robe oft sehr peinlich“, kann Bergstedt schon auf etliche Gerichtsverfahren der letzten Jahre zurückblicken. Zuletzt wurde er wegen einer Aktion gegen das Gengerstenfeld der Uni Gießen ebenfalls zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Im Prozess konnte er nachweisen, dass die Uni mehrfach geschlampt und Sicherheitsauflagen nicht eingehalten hatte. Er berief sich auf rechtfertigenden Notstand, der Straffreiheit bei sonst unerlaubten Handlungen vorsieht (Prozessberichte unter www.gendreck-giessen.de.vu). Am Ende erhielt er wegen seiner kritischen Position eine besonders harte Strafe. Ob die Bestand haben wird, muss nur das Oberlandesgericht in der Revision prüfen.
Bergstedt sieht in der nun erfolgten Einstellung eines jahrelang mit riesigem Aufwand betriebenen Verfahrens seine Kritik an der Gießener Justiz bestätigt: „Das sind Apparate, die kritische Menschen einschüchtern sollen. Eine asoziale und machtbesessene Politik wird so abgesichert. Aus Menschen sollen willige Vollstrecker gemacht werden. Wer sich wehrt, wird aussortiert.“ Bergstedt will aufmüpfig bleiben und hofft, dass viele Menschen den Mut finden, eigene Ideen zu verwirklichen und sich nicht nur den geltenden Normen unterwerfen. „Wenn dann Polizei und Gerichte abweichendes Handeln bestrafen wollen, können Gerichtssäle zu Bühnen für eine andere Welt gemacht werden. Die ist möglich und nötig!“
Internetseite zu dem Fall: www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/farbgericht/haupt.html. Der "Fall" ist auch im Buch "Tatort Gutfleischstraße" beschrieben, in dem etliche Reportagen hinter den Kulissen Gießener Gerichte und Polizeistationen zusammengefasst sind (SeitenHieb-Verlag).