Gießen | 30.09.2009, 21.45 Uhr: Im Gießener Landgericht brennen nur noch wenige Lichter. Schon seit acht Stunden wird heute der Strafprozess gegen zwei Feldbefreier verhandelt. Es ist der siebte Verhandlungstag dieses Berufungsverfahrens und eigentlich gingen alle davon aus, es würde der letzte sein.
Demonstration zum Landgericht
Deshalb waren Patrick Neuhaus und Jörg Bergstedt an diesem Tag auch nicht alleine vor Gericht erschienen. Über 70 UnterstützerInnen aus der ganzen Republik begleiteten sie in einem bunten Demonstrationszug unter dem Motto "Fördermillionen für die Gentechnik Haft für die Kritiker?", der obligatorische Traktor vorneweg. Vom Kirchenplatz ging es vorbei am Universitäts-Hauptgebäude bis zum Gericht. Unter den Demonstrierenden befanden sich mehrere AktivistInnen von Gendreck-weg, z.B. der Imker und Mitbegründer Michael Grolm. In seinem Redebeitrag vor dem Landgericht wies er auf die Notwendigkeit von direktem Widerstand gegen Agro-Gentechnik hin. Auch Udo Wierlemann von der BI Marburg-Biedenkopf wandte sich mit einem engagierten und entschlossenen Grußwort an die DemonstrantInnen: "Im Gießener Prozess geht es darum, ob unerhörte Menschen, die auf diese,
ihre eigene Art, für das Recht arbeiten, hinter Gitter gehören.
Im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der
falsche Einsatz von Gentechnik, nämlich bei Lebensmitteln, unweigerlich
zur Folge, dass gegen das Grundrecht auf Freiheit und
Selbstbestimmung aller unserer zukünftiger Generationen verstoßen
wird. Und das über tausende von Jahren." Und Gießener AktivistInnen mahnten die Uni Gießen vor deren Hauptgebäude in einem Ständchen, tatsächlich unabhängige Forschung zu betreiben. Ein Vertreter von attac Wuppertal solidarisierte sich mit dem widerständigen Handeln der Angeklagten. Abgerundet wurde die Kundgebung mit einer Performance, die die Verflechtungen der Gentechnik-Branche untereinander versinnbildlichte, aus denen sich LandwirtInnen, Imker und Verbraucherin jedoch nach einiger Zeit erfolgreich befreien konnten.
Juristische Auseinandersetzungen
Aufsehenerregend ging es danach auch im Gerichtssaal zu. Lange Zeit passten nicht einmal alle UnterstützerInnen in den Saal und warteten auf dem Gang darauf, eingelassen zu werden. Die Angeklagten mussten einmal mehr um ihr Recht auf Beweisaufnahme kämpfen. Bis die Staatsanwältin mit einer Bombe
herausplatzte: sie zog ihre eigene Berufung zurück. Obwohl Frau Sehlbach-Schellenberg schon in der ersten Instanz ihr "Wunschurteil" von sechs Monaten Haft ohne Bewährung für beide Angeklagte bekommen hatte, legte sie damals Berufung ein. Damit verhinderte sie die Überprüfung der rechtswidrigen Handlungen des Richters aus der ersten Instanz, der u.a. einen der Angeklagten aus der Verhandlung werfen ließ. "Mit der Rücknahme der Berufung hat die staatsanwältin den Verdacht nun erhärtet, dass dies das wahre Motiv für ihre Berufung war", argumentiert Jörg Bergstedt, einer der Angeklagten. "Auf einmal findet sie die bisherige Haftstrafe doch in Ordnung. Denn nun hat sie ihr Ziel erreicht: den Richter aus der 1. Instanz aus der Schusslinie zu bringen. Auf diese Weise arbeiten auch die juristischen Ebenen miteinander, zum Nachteil der Angeklagten." Durch die Rücknahme der Berufung kann die Strafe jedoch jetzt auch nicht mehr höher ausfallen, als in der ersten Instanz. Doch die Verteidigung ließ sich nicht darauf ein, so dass das Verfahren fortgesetzt wird.
Die Plädoyers
Dementsprechend forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung für Jörg Bergstedt und das gleiche mit Bewährung für Patrick Neuhaus.
Die Anwälte der Angeklagten sehen das Gericht in der Pflicht, der Argumentation des rechtfertigenden Notstandes zu folgen und die Angeklagten freizusprechen. Während der Plädoyers der Angeklagten wurde die Sitzung endlich unterbrochen, um am Freitag, dem 9.10., fortzufahren. Für diesen Tag darf dann tatsächlich das Urteil erwartet werden.
Agro-Gentechnik: Ein rechtfertigender Notstand
Auch in diesem Prozess sieht es also so aus, dass von einer Schuld der Angeklagten ausgegangen wird, ohne die offenkundigen Rechtsbrüche durch die Uni Gießen und die Gefahren der Agro-Gentechnik überhaupt in Rechnung zu stellen. Alle Beweisanträge, die u.a. dazu dienen sollten, diese aufzuzeigen, wurden bereits abgelehnt. Damit wird Verteidigung und Angeklagten grundsätzlich die Möglichkeit vorenthalten, zu beweisen, dass ihr Handeln gar nicht illegal war. Nach dem Notstandsparagraphen §34 des Strafgesetzbuches werden Straftaten nicht geahndet, die dazu dienen, größere Gefahren von sich selbst oder anderen abzuwenden. "Wer sich mit Agro-Gentechnik auskennt, weiß, dass es genug Gefahren für Mensch und Umwelt gibt, die es abzuwenden gilt, vor allem die sozialen. Doch die Verbindungen von Kontroll- und Genehmigungsbehörden zu Wissenschaft und
Wirtschaft sind so gut, dass legale Mittel bisher kaum Wirkung zeigten, um den Vormarsch der Agro-Gentechnik zu bremsen. Das scheint auch für die juristische Ebene zu gelten," erläutert Simone Ott, eine der vielen UnterstützerInnen, die bis zum Schluss vor Ort blieben. Nach der Verhandlung lobte der Imker Michael Grolm: "Die Angeklagten bringen die Kritikpunkte an der Gentechnik genau auf den Punkt. Kein Richter kann sie ohne schlechtes Gewissen verurteilen."
Hintergründe
Deshalb waren Patrick Neuhaus und Jörg Bergstedt 2006 an einer Feldbefreiung in Gießen beteiligt. Die Aktion richtete sich gegen ein Versuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste. Unklar bleibt auch, ob die Polizei der Aktion damals Vorschub leistete, weil sie Gießener Aktivisten bei einer Straftat dingfest machen wollte. Es ist jedenfalls auffällig, dass Polizei zwar vor Ort war, jedoch nicht koordiniert vorging, so dass es für alle Beteiligten überraschend war, dass sie überhaupt auf das Feld vordringen konnten.
Weitere Informationen unter:
www.AGG.blogsport.de
www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm
www.projektwerkstatt.de/gen/filz/brosch.pdf
www.gendreck-weg.de