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Fördermillionen für die Gentechnik, Haft für die Kritiker? Demonstration kommenden Mittwoch

von Simone Ottam 28.09.2009174 mal gelesen1 Kommentar
Gießen | Am Mittwoch, dem 30.9.2009, wollen Gentechnik-KritikerInnen in Gießen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft demonstrieren. Ab 12 Uhr zieht eine Demonstration mit Musik und mehreren Traktoren durch die Innenstadt zum Landgericht, wo um 14 Uhr der wahrscheinlich letzte Prozesstag gegen zwei Feldbefreier beginnen soll. Der Gendreck-weg-Mitbegründer und Imker Michael Grolm wird ebenfalls kommen.
Er saß bis vor kurzem selbst noch in Haft und wurde wegen einer
Verfassungsbeschwerde vorläufig entlassen.

2006 waren die Angeklagten an einer öffentlich angekündigten Feldbefreiung eines Uni-Versuchsfeldes beteiligt,
um auf die Gefahren von Agro-Gentechnik aufmerksam zu machen. Inzwischen können die Feldbefreier detailliert belegen, dass der Versuchsleiter ein dezidierter Gentechnik-Befürworter ist und kein neutraler Biosicherheits-Forscher. "Außerdem wurden die AnwohnerInnen der Versuchsanlage, direkt an Universitätsgebäuden und einem Wohngebiet gelegen, nicht informiert. Grundlegende Sicherheitsbestimmungen wurden nicht eingehalten, und gravierende Probleme der Öffentlichkeit verschwiegen. Es ist offensichlich,
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Verurteilung (1)Prozess (4)Gentechnik (14)Demonstration (16)
dass die Gentechnik nicht kontrollierbar ist. Doch Sanktionen gegen den Versuchsleiter gab es keine. Der wiederholt seinen Versuch gerade mit noch größeren rechtlichen Mängeln in Mecklenburg-Vorpommern. Wir dagegen sollen ins Gefängnis.", erbost sich Patrick Neuhaus, einer der Angeklagten.

Seltsam sei auch, dass nur zwei von eigentlich vier Feldbefreiern in Gießen vor Gericht stünden, fährt er fort. Die Verfahren der anderen beiden, die an der gleichen Aktion beteiligt waren, seien gegen die Zahlung von ca. 300 € eingestellt worden. "Hier soll wohl ein Exempel statuiert werden," vermutet auch Jörg Bergstedt, der zweite Angeklagte. "Die Repression gegen den Gentechnik-Widerstand in der Bevölkerung nimmt zu, weil er sich nicht kleinkriegen lässt. In Groß-Britannien und Frankreich wurden Aktivisten schon mit der Begründung des Notstandsparagraphen freigesprochen. Nur in Deutschland wird das Motiv der Gefahrenabwendung vor Gericht nicht einmal verhandelt."

2008 fand dieses Verfahren schon einmal in Gießen statt. Damals durften die Gefahren der Gentechnik nicht einmal angesprochen werden, und einer der Angeklagten wurde gar aus der Verhandlung geworfen, weil er darauf bestand, sie zu thematisieren. Die Staatsanwaltschaft bekam die von ihr geforderte Höchststrafe von einem halben Jahr Haft ohne Bewährung. Nun ging sie gegen ihre eigene Forderung in Berufung, weil die Strafe noch "zu milde" sei.

"Der Umgang mit dem Thema Agro-Gentechnik in Deutschland ist eine Farce," ärgert sich auch Simone Ott, eine der OrganisatorInnen der Demonstration. "Mit staatlichen Fördergeldern wird Produktentwicklung betrieben. Neutrale Kontrollinstanzen gibt es so gut wie gar nicht. Die Sicherheitsbestimmungen werden nirgendwo eingehalten. Und diejenigen, die diese Vorgänge aufdecken, sollen durch hohe Verurteilungen zum Schweigen gebracht werden. Das lassen wir uns nicht gefallen!"


Die beiden Angeklagten sind nicht die einzigen:
Gleichzeitig sind gerade bundesweit weitere Gentechnik-KritikerInnen von Haft betroffen, allerdings "freiwillig":
Der Imker und Gendreck-weg-Mitbegründer Michael Grolm saß vom 27. August bis zum 23. September im Suhler Gefängnis, weil er eine Schadensersatzforderung von 1.000 € für eine Feldbefreiung nicht zahlen und auch seine Vermögensverhältnisse dazu nicht aufdecken will. Durch eine Verfassungsbeschwerde wurde seine Inhaftierung unterbrochen. Es ist noch nicht klar, ob er evtl. wieder ins Gefängnis muss, bis die Beschwerde endgültig entschieden ist.

Am Dienstag, dem 22. September, ging der Gendreck-weg-Aktivist Christian Pratz (Landwirt und angehender Agrarwissenschaftler) für vierzehn Tage in Kassel in Haft, weil er eine Geldstrafe von 200 € für eine Feldbefreiung nicht zahlen will.

Im Oktober wird diesem Beispiel wahrscheinlich ein weiterer Gendreck-weg-Aktivist in Rottenburg folgen.

Auch bei einem Verfahren gegen Gendreck-weg-AktivistInnen in Kitzingen (Bayern) wurden im Juli die Angeklagten rechtswidrig von ihrem eigenen Verfahren ausgeschlossen. Rechtsmittel dagegen wurden eingelegt.
www.gendreck-weg.de

Der Notstandsparagraph § 34, Strafgesetzbuch, im Wortlaut:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit... eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, ... das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."

Einer der Gießener Angeklagten hat eine Informationsbroschüre zu den personellen Verflechtungen von Behörden, Konzernen, Forschung und Lobbyagenturen zusammengestellt. Sie macht deutlich, warum 80% Ablehnung gegen die Agro-Gentechnik keinerlei Wirkung auf politischer Ebene haben können: www.projektwerkstatt.de/gen/filz/brosch.pdf

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Kommentare zum Beitrag

Sabine Glinke
4.078
Sabine Glinke aus Wettenberg schrieb am 28.09.2009 um 10:36 Uhr
Wo soll denn die Demo starten und wo entlanggehen? Das ist ja für die Menschen auch von Interesse.
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
Auf www.giessener-zeitung.de kann jeder aus seinem Ort berichten. Lokaler geht's nicht!

Mitmachen ist ganz einfach und alles ist kostenlos: Gleich registrieren und los geht's!

Herzlichst, Ihr(e) Simone Ott

von:  Simone Ott

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