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Zypries: Neuerungen bei Patientenverfügung

Brigitte Zypries empfielt das Verfassen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Brigitte Zypries empfielt das Verfassen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Gießen | Zum Thema "Patientenverfügung: Endlich Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten" hat am Freitag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Bürgerhaus Kleinlinden gesprochen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit lud wegen Änderungen von Wirksamkeit und Reichweite der Patientenverfügung zu dieser Informationsveranstaltung.

Er betonte im Grußwort, dass die im Bundestag nach jahrelangen Debatten am 18. Juni beschlossene Neuerung ein parteiübergreifender Erfolg sei und das Thema Selbstbestimmung im Krankheitsfall "eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt". Ab 1.September ist der schriftlich festgehaltene Wille des Patienten rechtlich bindend, wenn die Möglichkeit sich selbst zur Behandlung zu äußern nicht mehr gegeben ist. Betreuer oder Bevollmächtigte müssen dann in Absprache mit den behandelnden Ärzten klären, ob dem Willen des Erkrankten entsprochen wird. Es bedarf somit bei Einigkeit keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts.
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist allerdings keine Pflicht. Man sollte aber entweder Ärztinnen und Ärzten vollständig vertrauen oder eine ausführliche Patientenverfügung verfassen, Formulierungen wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind nicht praktikabel.
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Die Justizministerin empfiehlt, sich hinreichend zu informieren und vor dem Verfassen mit Vertrauten, Seelsorgerin oder Hospizverein zu sprechen.

Besonders wichtig ist auch das Einsetzen einer Vorsorgevollmacht, auch Patiententestament genannt. Denn wenn dieser Gesundheitsbevollmächtigte nicht benannt ist, wird gerichtlich eine Betreuungsperson bestellt, die sich zu der persönlichen Einstellung der dementen oder im Koma liegenden Person nicht äußern kann. Hier können auch mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden, etwa hierarchisch EhepartnerIn, Freunde und Verwandte. Wird diese Vollmacht notariell oder anwaltlich beglaubigt, finden sich die Informationen in einem Zentralregister, das aber bisher nur deutschlandweit einsehbar ist und etwa bei einem Unfall im Urlaub angefordert werden kann.

Der Grundsatz der Selbstbestimmung gilt jederzeit. Nach der ärztlichen Diagnose und Therapievorschlägen ist die Entscheidung über die Behandlung auch im Falle einer Schwersterkrankung Patientinnen und Patienten überlassen. Zypies brachte dieses Grundrecht auf den Punkt: "Vor unvernünftigen Entscheidungen wird man in diesem Land nicht geschützt."
Norbert Weigelt, Leiter der Krankenpflegeschule und die Bundesjustizministerin
Norbert Weigelt, Leiter der Krankenpflegeschule und die Bundesjustizministerin
Der schmale Grad zwischen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung werde von Ärztinnen und Ärzten täglich beschritten, so Zypries. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung brächten mehr Transparenz in die Krankenhäuser und Pflegeheime.
Nicht zu verwechseln ist die Patientenverfügung mit aktiver Sterbehilfe, bei der tödliche Medikamente verabreicht werden. Im Falle einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium kann der Patient aber verfügen, Geräte abzustellen. Hierbei ist auch das Thema Organspende wichtig, so kann etwa eine Klausel eingefügt werden, ob bei Hirntod Organe entnommen werden können, die Zahl der Organspenden ist in Deutschland nach wie vor gering.

Zypries freute sich, wieder ihre Studienstadt zu Gast zu sein und beantwortete Fragen der Anwesenden, wobei auch eine Richterin, ein Arzt und ein Rechtsanwalt aus der praktischen Anwendung des Gesetzes zu berichten wussten.

Formulierungshilfen bieten etwa die AWO und die evangelische Kiche an, weitere Informationen sind auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz zu finden oder zu bestellen http://www.bmj.bund.de

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Norbert Weigelt, Leiter der Krankenpflegeschule und die Bundesjustizministerin
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Kommentare zum Beitrag

Werner Döring
435
Werner Döring aus Gießen schrieb am 23.08.2009 um 17:11 Uhr
Gut, dass die Bundesregierung nach langem Hin und Her endlich entschieden hat und die Ministerin zu diesem heiklen Thema informiert. Vordrucke einer Patientenverfügung kann man im Internet herunterladen.
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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Herzlichst, Ihr(e) Fiona Sara Schmidt

von:  Fiona Sara Schmidt

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Interessensgebiet: Gießen
Fiona Sara Schmidt
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