Gießen | Der Umzug des Gengerstenfeldes von Gießen zum AgroBioTechnikum nach Groß Lüsewitz hat für die Uni Gießen nicht die gewünschte Beruhigung gefunden. Im Gegenteil: Der Widerstand der örtlichen Bevölkerung, Bauern und Brauereien dort ist deutlich stärker. Jetzt drohen den Versuchsverantwortlichen aus dem Institut für Phytopathologie auch noch juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt wegen illegaler Anlage eines Versuchsfeldes – bis zu drei Jahre Haft könnten verhängt werden. Vorausgegangen waren bereits erneute Verstöße gegen die Sicherheitsauflagen beim wieder mit sofortiger Vollziehung von den Behörden durchgeboxten Feld.
Das Gentechnikdrama in mehreren Akten: Seit 2006 versuchen Prof. Kogel und sein Team, die bereits das Gießener „IFZ für Umweltsicherung“ (welch ein Etikettenschwindel!) zu großen Teilen in lange Flure voller Gentechniklabore verwandelt haben, transgene Gerste im Freiland auszusäen. Ihr Versuch traf nicht nur auf massiven Widerstand, sondern war eine Aneinanderreihung von Pannen bis zum doppelten Gentechnik-GAU: In beiden Aussaatjahren 2006 und 2007 wuchs transgene Gerste außerhalb
Mehr über...
gentechnik universität gerste staatsanwaltschaft rostock gießen (1)
der kontrollierten Flächen. Die Versuchsleitung verschwieg das, ging aber bewusst weitere Risiken ein. So wurde auflagenwidrig auf einen Mäuseschutz verzichtet. Besonders dreist: Für den Versuch täuschten Kogel vor, die Umweltauswirkungen der Gengerste untersuchen zu wollen. Doch tatsächlich entwickelte er seit Jahren Methoden und Produkte. So wurden Steuergelder missbraucht für riskante Experimente.
Am 31.3.2008 machte eine Besetzung der Fläche am Alten Steinbacher Weg dem Spuk ein Ende. Doch Kogel gab nicht auf. Die Uni wiederholte ihren Antrag und suchte einen neuen Acker für den Feldversuch. Sie fand ihn 20km östlich Rostock auf den Flächen des dubiosen AgroBiotechnikums. Die Einrichtung steht im Verdacht, systematisch Fördermittel in eigene Firmenkonstruktionen zu leiten. Rund um dieses Gründerzentrum ist ein enger Filz von Gentechnikkonzernen, Kontrollbehörden und Forschungsinstituten entstanden. Dort suchen Kogel & Co. nun ihr neues Heil - neben Weizen-, Mais- und Kartoffelversuchen.
Für ein Gerstenversuchsfeld liegt seit dem 4. Mai 2009 eine Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Az. 6781-01-0200). Mehr war auch nicht beantragt - insgesamt eine Fläche von 9,6 qm. Trotz erheblicher
Bedenken von rund 1400 EinwenderInnen vor allem gegen die Versuchsleitung und die mit der Durchführung vor Ort beauftragte Firma wegen mehrerer Verstöße gegen das Gentechnikgesetz in den Jahren davor hatte die Bundesbehörde die Genehmigung erteilt und eine sofortige Vollziehung verhängt, um AnwohnerInnen, betroffenen LandwirtInnen usw. die Möglichkeit zu nehmen, Bedenken auch wirksam einzubringen.
Noch am selben Tag (4.5.2009) wurde der Versuch in das Standortregister eingetragen, so dass ab dem dritten Tag nach der Genehmigung eine Aussaat rechtlich möglich war. Diese geschah am 12. Mai (Auskunft LALLF) - für einen wissenschaftlichen Versuch eine bemerkenswerte Verspätung von 2-3 Monaten gegenüber dem üblichen Aussaatzeitpunkt von Gerste.
Einer Änderungsmitteilung im Standortregister zufolge wurde das Feld jedoch kurze Zeit später durch Fremdeinwirkung so stark beschädigt, dass eine Neuaussaat notwendig war. Trotz der nun noch weiter fortgeschrittenen Zeit erfolgte diese Neuaussaat. Im Standortregister blieb der bisherige Eintrag unverändert enthalten plus dem Hinweis auf eine Neuaussaat, bei dem aber nicht vermeldet wurde, dass diese auf einer anderen Fläche und somit als zweites Feld erfolgen würde. Die Größe des im Standortregisters angegebenen Feldes betrug weiterhin 9,6 qm. Und es blieb weiterhin nur ein Feld im Standortregister angegeben.
Wie erste Beobachtungen von NachbarInnen und anderen Interessierten bzw. Betroffenen vor Ort ergaben, erfolgte die Neuaussaat am 24.5. nicht auf der gleichen Fläche, sondern neben dem beschädigten Feld. Das beschädigte Feld wurde nicht entfernt, sondern auch dort wuchs die (offensichtlich arg gerupfte) gentechnisch veränderte Gerste weiter. Damit standen ca. 4 Wochen zwei Versuchsfelder mit gentechnisch veränderter Gerste auf dem eingezäunten Gelände der Firma biovativ. Da nur eines genehmigt und im Standortregister eingetragen ist, ist folglich eines der beiden ohne Genehmigung angelegt - was den Straftatbestand des § 39, Abs. 2 des Gentechnikgesetzes erfüllt, der da lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ohne Genehmigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gentechnisch veränderte Organismen freisetzt“.
Eine genauere Inaugenscheinnahme unter mehreren ZeugInnen am 9. Juni 2009 brachte die letzten Klärungen. Es wurden Beweisfotos gemacht, die deutlich beide Felder zeigen. In den Folgetagen wurde die Landesverwaltung informiert, die für solche Versuchsflächen als Überwachungsbehörde fungiert. Von dort erfolgte jedoch nichts. Am 20. Juni reichte eine an der Ortsbegehung beteiligte Person Strafanzeige wegen illegalem Betriebs eines Genversuchs ein und streute dieses auch öffentlich.
Nun plötzlich wurde gehandelt: Einen Werktag später wurde die alte Gengerstenfläche totgespritzt. Ein Foto der absterbenden Fläche liegt vor. Wie zu erwarten war, kam es von Seiten der VersuchsbetreiberInnen und der Genehmigungs- und Kontrollbehörde zu Versuchen, die offensichtliche Straftat zu vertuschen. Dabei zeigte sich schlechte Absprache, denn ...
a. Kerstin Schmidt behauptete gegenüber der Ostseezeitung, die erste Fläche sei nach der Anlage des zweiten Feldes totgespritzt worden (was erwiesenermaßen gelogen ist).
b. die Landesüberwachungsbehörde behauptete, die Fläche sei absichtlich stehengelassen worden, um sie besser abspritzen zu können (was, wenn es überhaupt stimmen und keine Notlüge sein sollte, in keiner Weise den Betrieb eines zweiten Feldes ohne entsprechende Genehmigung und Eintrag in das Standortregister legitimiert).
c. das BVL segnete das zweite Feld ebenfalls ab, verkündete aber, dass es Aufgabe der Justiz sei, zu prüfen, ob es illegal sei, mit der Genehmigung von einem Feld gleich zwei Felder zu betreiben. Bei Bauanträgen für Häuser würde wohl niemand eine derart dümmliche Frage in den Raum stellen ... Gegen einer Journalistin behauptete das BVL wiederum, das ursprüngliche Gerstenfeld sei totgespritzt worden - also die Version von Kerstin Schmidt.
d. Prof. Inge Broer, Gesellschaftervorsitzende von biovativ (fast alle weiteren Versuchsflächen sind ihre ...), behauptete, mit allem nichts zu tun zu haben. Kerstin Schmidt sei in der Presse falsch wiedergegeben worden (eine versteckte Kritik an den Notlügen von Schmidt?).
e. Bleibt noch die Uni Gießen. Sie stellt die beiden rechtlich entscheidenden Personen bei Gerstenversuch: Prof. Kogel und Dr. Langen. Beide schweigen bisher. Ob sie das durchhalten, ist unklar. Am 15.7. müssen sie als Zeugen vor dem Landgericht Gießen (Verfahren ab 8.30 Uhr) aussagen. Es geht um genau das Gerstenfeld - die Feldbefreiung im Jahr 2006, als das Feld noch in Gießen stand.
Deutlich zeigt sich an den Reaktionen, wie stark die Neigung zur Vertuschung besteht, wie eng die Gentechnik-Seilschaften hier zusammenarbeiten und sich gegenseitig zu schützen versuchen.
Hintergründe über die Versuche bei Thulendorf auf www.aggrobiotechnikum.de.vu, speziell zu den Gerstenflächen: www.projektwerkstatt.de/gen/sonder09gerste.htm. Zu den Seilschaften in der Gentechnik: www.biotech-seilschaften.de.vu. Und zum bevorstehenden Prozess in Gießen: www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm.