Gießen | Fotografen, der sich erlaubt hat, einen Hirsch zu fotografieren. Für diesen Frevel sollte er € 5000 zahlen. Wahrscheinlich hat der Hirsch seine Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Oder hat der Hirsch das Amt und die Frau X in Siegen zur Klage veranlasst.
Hat die GZ Angst bekommen? Selbst Bild würde da nicht zensieren.
Her Beltz....ich schätze Sie als nicht dumm ein. Seit wann ist es zulässig den Namen mit Adresse und Telefonnummer einer fremden Person einfach so zu veröffentlichen.
Mal völlig unabhängig von dem Sachverhalt, um den es hier geht oder ging. Und auch völlig unabhängig wie man den bewertet oder wie man inhaltlich dazu steht.
Als betroffene Person hätte auch ich Anzeige erstattet. Ebenso hätte ich die getan, wenn Arbeitgeber der Person wäre und hätte von dem Beitrag Kenntnis gehabt. Alleine um die Mitarbeiterin zu schützen. Das nennt man Fürsorgepflicht.
Dass sie von Zensur sprechen und auch noch die Bild bemühen spricht Bände über Ihr Verhältnis zu Realität aus lauter politischem Kalkül. Ich dachte immer Sie sind ein Menschenfreund und wollen doch jeden und alle beschützen. Er darf wohl nur nicht bei einem öffentlichen Organ arbeiten. Das gilt es zu bekämpfen. Für einen der vom Staat eine Pension bekommt recht unfairer Umgang mit fast Kollegen.
Danke Michael Belz, dass Sie darauf aufmerksam machen !
Ich finde das Zensieren der Redaktion G.-Z. absolut nicht (mehr) in Ordnung. Ist das wahrer und demokratischer Journalismus ?
Zudem Herr Heimann mit seinen Beiträgen eine Bereicherung dieses Portals ist ( oder war ? ).
Herr Büttel, m. E. gehören die Begriffe Journalismus und Führsorgepflicht in zwei Welten !
Wo steht eigentlich etwas von Kontaktaufnahme zur "Bild", oder ist der Beitrag von Herrn Beltz bereits zensiert worden.
Wo habe ich das geschrieben vond er Kontakaufnahme?
Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin sind zu schützen. Wo sollte denn das hinführen wenn jederseinen Sachbearbeiter wenn ihm was nicht passt an den öffentlichen Pranger stellt.
Und hier wurde es von einem dritten getan.
Das hat auch nicht mit Journalismus zu tun, der bezieht sich auf den Inhalt und der war ja o.k.
Sicher hat wahrer Journalismus mit der G.-Z.-Plattform nicht viel gemeinsam ! Das habe ich auch nie behauptet !
Eben eine ( Laien)- Mitmach-Zeitung. Die Idee aber gefällt mir.
Deshalb sollte mit dem Zensieren auch vorsichtiger umgegangen werden.
Herr Büttel, sie schrieben "...und auch noch die Bild bemühen..." ,
das verstehe ich als verstandene Kontaktaufnahme.
Frau Back hat es beantwortet. Sonst hätte ich kontaktieren/kontaktiert geschrieben.
Als Zensur sehe ich das nicht. Sondern als Persönlichkeitsschutz. Vielleicht sollte der Beitrag mal ohne Namen und Adresse einer einfachen Sachbearbeiterin eingestellt werden.....
Herr Heimann sollte seinen Artikel noch einmal einstellen diesmal ohne Namen und Telefonnummern, dafür schreiben Herr z Frau y.
Es hätte gereicht zu verlangen die Namen und Telefonnummern zu löschen.
Die GZ lebt auch von unseren Artikel, die Besucherzahlen ist stark zurückgegangen.
Wenn man so einen Bock schießt wie Frau y sollte man auch die Kritik aushalten.
Meine Bitte Herr Heimann bitte stellen Sie diesen Betrag noch einmal in die GZ ein.
Die GZ hat auf Einflussnahme des Pressesprechers der Siegener Kreisverwaltung Torsten Manges den Beitrag heraus genommen. Die "Siegener Zeitung" hat einen Artikel zu dem ganzen Vorfall gedruckt und online gestellt, darin schreibt sie u.a. “Inzwischen hat Torsten Manges bei der Mitmach-Zeitung erreicht, dass diese den Online-Artikel komplett von der Seite nimmt. Dagegen hat ein regionales Nachrichtenportal im Nachgang lediglich die Namen und Daten unkenntlich gemacht. Der Zeitungsartikel selbst steht weiterhin unkommentiert im Netz.” Und damit man weiß, worüber man hier diskutiert, hier der Link zu diesem regionalen Nachrichtenportal und dem Artikel Jürgen Heimanns mit den unkenntlich gemachten Daten der Jagdbehörde und Namen der Mitarbeiterin http://www.wirsiegen.de/2015/10/halali-naturfotograf-soll-strafe-zahlen/
An die Daten und Namen kann man aber auch leicht kommen, man braucht bei Google nur Siegen-Wittgenstein und Jagdbehörde eingeben, dann kann man Schriftverkehr der Behörde mit den selben Namen und Daten als pdf im Netz finden. Deshalb hat der Pressesprecher wohl auch keine Strafbarkeit in Heimanns Vorgehen gesehen. Er spricht zwar von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts, aber wer mal ins Medienrecht schaut, wird feststellen, dass bei Personen in amtlicher Funktion dieses eingeschränkt ist, und Heimann hat keine Privatnummern oder Adressen preisgegeben.
Dass der Artikel auch hier gelesen werden kann, finde ich wichtig, gibt es doch viele hier, die auch durch die Wälder streifen und Tiere bzw, Natur fotografieren und es u.U. vom Wohlwollen eines Jägers oder Revierinhabers abhängen kann, ob ihm daraus “ein Strick gedreht” werden soll.
Bei dem Schreiben selbst greife ich mir allerdings auch an den Kopf, fühlt man sich doch irgendwie an Catch-22 erinnert. Da soll, von Paragrafen gestützt, einerseits Wild vor Störungen geschützt werden, weil es dadurch Schaden nehmen könnte, andererseits wird durch den Vorwurf der Verhinderung der Jagd gerade dieser Schutz des Wildes wieder ausgehebelt. Da mag sich mancher fragen, hat man in der Behörde den Jagdschein und wenn ja, welchen.
Entschieden ist ja erst mal noch gar nichts, auch wenn von einem Ordnungsgeld von bis 5000 € die Rede ist. Der Fotograf soll ja erst mal Stellung dazu beziehen. Die genannte Summe hört sich angesichts des Vorwurfs absurd an, wenn man bedenkt, dass der Leiter der Oberen Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, wie man ebenfalls im Netz lesen kann, von der Unteren Jagdbehörde für das Abschießen eines Rehbocks in der Schonzeit mit einem Ordnungsgeld von 200 € belegt worden ist.
Es macht auch keinen Sinn mit einer Warnweste durch den Wald zu laufen am besten noch dabei laute Musik zu hören damit man nicht aus versehen erlegt wird!!!!
Ich hätte es von der Redaktion auch begrüßt uns BR in Schutz zu nehmen und nicht den Artikel einfach herauszunehmen.
Es hätte genügt in H. Heimann in seine Arbeitsmappe zurück zu geben, ist mir auch schon passiert und ihn dann mit unkenntlich gemachten Daten wieder frei zu gegeben.
Denn der Artikel zeigt allen eins, seit vorsichtig im Wald. Vergrämt das Wild nicht und verärgert dadurch die, die es lieber abschießen, als es zu hegen. Von letzterem reden die Grünröcke doch so gerne.
Aber vielleicht waren diese Grünröcke eher schwarze Schafe der Jägerzunft.
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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Pohlheim (-). Christine Krüger ist zur Stelle, wenn Hilfe benötigt...
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