Gießen | Paketlieferanten, Sozialdienste usw. ist Mangelware. Ein Handwerker kann nicht seine Werkzeuge hunderte Meter herumtragen. Paketlieferanten haben ein Zeitkontingent für die Auslieferung von Paketen, das sie überschreiten wegen mangelnder Möglichkeit das Auto abzustellen.
In letzter Zeit werden vermehrt gegen die Genannten Strafzettel verteilt.
Welche Möglichkeit sehen BR um hier Abhilfe zu schaffen?
als ich noch im handwerk tätig war (schreinerei) hat man einfach eine sondergenehmigung beantragt und man durfte z.b. in der fussgängerzone parken. kostet weniger als der strafzettel aber erfordert vorplanung ! einfach bei der betroffenen stadt oder gemeinde anfragen und für den bestimmten tag
diesen schein abholen und im fahrzeug gut sichtbar plazieren.
als ich noch im handwerk tätig war (schreinerei) hat man einfach eine sondergenehmigung beantragt und man durfte z.b. in der fussgängerzone parken. kostet weniger als der strafzettel aber erfordert vorplanung ! einfach bei der betroffenen stadt oder gemeinde anfragen und für den bestimmten tag
diesen schein abholen und im fahrzeug gut sichtbar plazieren.
Die Berechtigung ist m.E. doch nur immer für den jeweiligen Einsatzort und die Zeit zu beantragen. Das sollte nicht zu teuer sein und der Weg über die Rechnung ist dann doch schon vorgegeben.
Michael B. - ich finde du packst hier Dienstleister in einen Topf, die so nicht zusammen gehören.
Handwerker haben heutzutage sehr viel weniger Werkszeug als früher. Das kann er in der Hand auch einmal 100 m schleppen - ist es mehr dann behilft er sich mit einer Sackkarre. Material müssen sie bei guter Vorplanung auch nicht "vorfahren", sondern das wird (da der Handwerker nicht mehr das Geld zur eigenen Lagerhaltung hat) direkt von der Fabrik oder vom Großhändler an den Kunden geliefert. Handwerker können schon einen regulären Parkplatz suchen.
Sozialdienste ist ein Thema extra. Ich spreche Falschparker in der Straße schon höflich darauf an, dass da und dort das Parken als nicht erlaubt gekennzeichnet ist. Mitarbeiter von Sozialdienste behaupten sie hätten eine generelle Sondergenehmigung. Ich bekomme regelmäßig "einen dicken Hals" wenn Fahrer von Krankenwagen und auch mal Beamte des Landes Hessen falsch parken und ich die betreffenden Personen (sind ja als solche an ihrer Uniform zu erkennen) bei dem sehr beliebten Bäcker um die Ecke am Kaffeetischchen lehnen und in aller Ruhe frühstücken. Die sollten meiner Meinung nach schon einen regulären Parkplatz sich suchen und halt mal ein paar Hundert Meter laufen.
Fahrer von Paketdiensten dadurch inoffiziell einen Sonderstatus zu gewähren, weil sie bei der Einhaltung von Regeln weniger verdienen finde ich - bei aller Freundschaft - von Dir, Michael B., "voll daneben".
Ab und an lenke ich ein Auto. Und ich glaube mir ersparen zu können ausführlich von solchen "Geisterfahrern" erzählen zu müssen, die an den unmöglichsten Stellen - vorzugsweise mitten auf der Straße oder nicht beser auf der rechten Fahrspur, wenn es zwei Spuren gibt - glauben parken zu "müssen". Du als Kommunist solltest anstatt für diese Gruppe Verständnis zu zeigen, klar und deutlich sagen: Paketdienstleister müssen dann auch noch mindestens den Mindestlohn haben, wenn sie auch einmal/ öfters ...... einen Arbeitsweg von ...... m zwischen Parkplatz und Kunden haben. (Übrigens diese Dienstleister nutzen meist eine Sackkarre.)
Meine Handwerker lieber Martin finden bei mir einen Hof zum Reinfahren. Aber was machen sie wenn es mal keinen Hof gibt.
Es sind heute fahrbare Werkstätten und Materiallager und die sollten dann schon mal direkt vor dem Ort ihrer Tätigkeit stehen bleiben dürfen. Ich nehme an, das wird so auch toleriert.
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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Apfelkuchen „geht immer“ stimmt`s? Dieser ist mit Mandeln bestückt...
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