Wohnbaugeschäftsführer Thieß: Verteidigte die Wohnbaupolitik der hohen Baustandards.
Gießen | Gibt es das? Neue Sozialwohnungen,
die sich die "sozial" Schwachen nicht leisten können.
In Gießen schon.
Denn 24 Wohnungen wird die Wohnbau
demnächst in der Fuldastraße bauen.
Finanziell gefördert von der Stadt Gießen,
um in die "Soziale-Wohnungsbau-Förderung" zu gelangen.
Dabei will die Wohnbau alle Fördertöpfe ausschöpfen
und möglichst viele Zuschüsse abgreifen.
Dafür sind hohe bauliche Kosten zu erbringen, um
bestimmte Standards der Häuser (energetisch z.B.) zu erfüllen.
So preisgegeben bei der Sitzung "Runder TIsch Flussstraßenviertel" am 30. Juni im Nordstadtzentrum.
Doch niemand,
der Hartz4 oder Grundsicherung bezieht,
wird dort je einziehen können.
Denn weder das Jobcenter noch der Landkreis erkennen die Mieten als angemessen an.
Sie liegen weit oberhalb der akzeptierten Grenzen.
Stolz hatte die Stadt dereinst verkündet,
dass sie trotz den Auflagen des Rettungsschirmes den sozialen Wohnungsbau fördert.
Verschwiegen dabei hat sie, die Stadt, allerdings die Tatsache,
dass unsere finanziell Schwächsten nichts davon haben werden,
weil ausschließlich Wohnungen mit hohem Standard gebaut werden sollen.
Die dann verlangten Mietpreise werden für diese viel zu hoch sein.
Michael Janitzki kritisierte dafür die Wohnbau.
Die wiederum verteidigte ihre gehobene Bauweise und schob den schwarzen Peter der Politik zu.
Sollen die doch.
Sicher würde es sich lohnen hier einen Kommentar zu schreiben und auch mit dem Beitragseinsteller zu diskutieren!
Nur, nach den Erfahrungen des letzten Beitrags von Rüdiger Schäfer - keine einzige Antwort auf Fragen von Kommentatoren! - sehe ich darin ( leider ) keinen Sinn!
Muss man da noch viel nachfragen bei dem Beitrag? Und warum mit dem Beitragseinsteller diskutieren?
Diskussionen besorgen dann schon die Kommentatoren unter sich.
Das ist nicht vom Thema abgelenkt = nach zig Aufforderungen eine Antwort zu schreiben, schreibst du dann am 2. Juli eine "Antwort" Rüdiger, die aus meiner Sicht nicht nur keine ist, sondern auch ziemlich überheblich rüber kommt. Egal, mach was du willst... stimmt, brauchst nicht mehr antworten, ich hab 1x meine Meinung dazu gesagt, mehr werde ich dazu nicht sagen.
Und Peter, ich halte es sogar für eine Frechheit, dass du deinen Griechenland-Beitrag gelöscht hast, so viele Leute haben sich da richtig reingehängt und ernsthafte Gedanken gemacht, ob die nochmal was unter einem deiner Beiträge kommentieren werden?
@Stefan Walther: siehe
Verhaltenskodex auf giessener-zeitung.de
2. Respekt und Höflichkeit
... einen offenen, freundschaftlichen und respektvollen Umgang miteinander zu bewahren ...
Richtig = Respekt! Dies bedeutet unter anderem, dass man die Kommentatoren mit ihren Fragen / Kritiken usw. ernst nimmt UND ihnen antwortet!
Das Mimöschen spielen statt sich mit vorher genanntem auseinander zu setzen? Wenn ich da jetzt meine Meinung dazu schreiben würde, da würde ich wirklich Gefahr laufen gegen einen so genannten Verhaltenskodex zu verstossen... Bisher? = da habe ich mir keinen Vorwurf zu machen.
@ Herr Walter:
Keine Ahnung, wer mit Mimöschen gemeint ist. Ich ziehe mir diesen Schuh jedenfalls nicht an. Ich sehe da einiges anders.
Hinweisen möchte ich auf den Rubrik-Button "Meine Seite" und dann "Nachrichten", wo man direkt und unter 4 Augen und unter Aussschluss der Netiquette anfeinden kann.
Zwischen der Teilnahme an einer öffentlichen Verabstaltung und dem Status einer öffentlichen Person gibt es wohl einen kleinen Unterschied. Weiter macht es einen Unterschied in der Presse dargestellt zu werden bei dem Besuch einer öffentlichen Veranstaltung oder wie hier Geschehen durch eine Privatperson in einem Internetforum.
Vielleicht können Sie uns ja entsprechend eine besseren belehren.
Bitte aber nicht den Herrn Herold machen und den Beitrag löschen wenns nicht mehr gefällt.
Wer auf eine Demo, Versammlung oder sonstige Menschenansammlung geht, der muss es "in Kauf nehmen".
Wer dies nicht will, darf nicht bei solchen Veranstaltungen teilnehmen.
Oben saßen sogar noch alle einzeln Abgelichteten auf dem "Podium" und haben mit den "Publikum" diskutiert.
Ich verstehe den Sinn der Nachbohrerei nicht.
Fotos von öffentlichen Veranstaltungen
Fotos von öffentlichen Veranstaltungen dürfen Sie verwenden, um damit die Atmosphäre der Veranstaltung zu zeigen. Dabei dürfen auch einzelne Personen aus dem Publikum identifizierbar sein. Wichtig ist, dass das Foto die Veranstaltung charakterisieren soll, nicht die abgebildeten Personen und das es eine öffentliche Veranstaltung, z.B. eine Demonstration war. Auch die meisten Veranstaltungen von Bildungsträgern dürften in diesem Sinne „öffentlich“ sein, wenn sich, auch gegen Entgelt, grundsätzlich jede/r anmelden kann und nicht ausschließlich namentliche Einladungen vergeben werden.
"In § 22 KUrhG schreibt der Gesetzgeber: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Zentral sind die beiden Begriffe „verbreiten“ und „öffentlich zur Schau stellen”. Entscheidend ist: Wird das Bild einem größeren Personenkreis bekannt? Das Einstellen auf eine Facebook-Fanpage ist danach ohne Einwilligung nicht erlaubt, weil Fanpages auf Facebook – anders als persönliche Profile – immer öffentlich aufrufbar sind, z. B. auch durch Suchmaschinen wie Google oder Bing. Wenn Sie die Bilder allerdings in einem passwortgeschützten Bereich auf Ihrer eigenen Website vorhalten und das Passwort nur die Teilnehmenden eines Seminars bekommen, dürfte dies in der Regel keine öffentliche Zurschau-Stellung sein.
Mir persönlich ist das eigentlich egal. Da ich dass aber hier gelesen habe und ein Verein in dessen Vorstand ich bin ein Strafe zahlen musste dient dies nur als freundlich gemeinter Hinweis und nicht um eine langatmigen Diskussion zu führen. Jeder muss Wissen was er tut.
@ Herr Büttel
Dake für die ausführlichen Hinweise zu § 22f!
Wenn ich mir nicht völlig sicher gewesen wäre, dass ich diese Bilder einstellen darf, hätte ich es nicht getan.
Bei der strafbewehrten Veröffentlichung von Bildern durch ihren Verein war das sicherlich ein anders gelagerter Fall als der obige.
Als Autor bin ich nicht zugleich Gast meines eigenen Artikels.
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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